Reservierungs- und Stornobedingungen
für die Otto-Mayr-Hütte der DAV Sektion Augsburg e.V.
1. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf unserer Alpenvereinshütte
gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt,
so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss
liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die
Schriftform vereinbart wurde.
ACHTUNG
Es besteht kein Anspruch auf einen Schlafplatz in einer vorgewählten oder bestimmten Zimmereinheit! Der zugeteilte Schlafplatz kann aus technischen oder logistischen Gründen von der gewünschten oder gebuchten Zimmereinheit abweichen.
2. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten
Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des
Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht.
Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen bzw. fernmündlichen
Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.
3. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von 20 € pro Nacht und Schlafplatz für
Reservierungen zu berechnen. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden Stornogebühren mit
den geleisteten Anzahlungen verrechnet. Den Hüttenpächtern bleibt freigestellt, im Wege der Kulanz
auch bei einer verspäteten Stornierung einen Gutschein für einen späteren Aufenthalt oder eine
ganze oder teilweise Rückzahlung vorzunehmen.
ACHTUNG
Im Falle einer Rückerstattung der Anzahlung per Überweisung, werden 1,90€ für anfallende Unkosten berechnet.
4. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw.
die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist. Die
Hüttenpächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
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Dauerregen oder Schneefall sind kein Grund unsere Hütte über Musau nicht zu erreichen. -
Die Zahlung kann nicht auf einen anderen Termin übertragen werden.
5. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen
in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden
jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Ganz wichtig:
Wenn ihr erkrankt und den Urlaub deshalb nicht antreten könnt, ist das euer eigenes Risiko und unsere allgemeinen Stornobedingungen greifen. Hier gilt bei Corona schlicht dieselbe Regelung wie bei jeder anderen Erkrankung auch. Um dieses Risiko abzusichern, achtet bitte auf die Stornobedingungen bei eurer Buchung. Ein fehlender oder ungültiger Testnachweis ist ebenfalls kein Grund für eine kostenlose Stornierung.