Reservierungs- und Stornobedingungen
für die Otto-Mayr-Hütte der DAV Sektion Augsburg e.V.
1. Wird eine Reservierungsanfrage für einen Schlafplatz auf unserer Alpenvereinshütte gestellt und von Seiten des Hüttenpächters bestätigt bzw. bei kurzfristigen Buchungen bereitgestellt, so ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Ein rechtsverbindlicher Vertragsabschluss
liegt auch bei mündlichen, insbesondere telefonischen Buchungen vor, soweit nicht ausdrücklich die Schriftform vereinbart wurde.
ACHTUNG
Es besteht kein Anspruch auf einen Schlafplatz in einer vorgewählten oder bestimmten Zimmereinheit! Der zugeteilte Schlafplatz kann aus technischen oder logistischen Gründen von der gewünschten oder gebuchten Zimmereinheit abweichen.
2. Sollten nach Reservierung gemäß Punkt 1 einzelne oder alle vom Gast reservierten Schlafplätze nicht in Anspruch genommen werden, so werden bei Rücktritt bzw. Nichtantritt des Gastes folgende Stornogebühren pro Schlafplatz und Nacht fällig:
Bei Rücktritt ab 7 Tage vor Beginn des Aufenthaltes: 20 € pro Person und Nacht.
Die oben genannte Frist errechnet sich ab dem Eingang der schriftlichen bzw. fernmündlichen Stornierung des Gastes beim Hüttenpächter.
3. Die Pächter sind berechtigt, eine Anzahlung von 20 € pro Nacht und Schlafplatz für Reservierungen zu berechnen. Im Falle von Rücktritt oder Nichtantritt werden Stornogebühren mit den geleisteten Anzahlungen verrechnet. Den Hüttenpächtern bleibt freigestellt, im Wege der Kulanz
auch bei einer verspäteten Stornierung einen Gutschein für einen späteren Aufenthalt oder eine ganze oder teilweise Rückzahlung vorzunehmen.
ACHTUNG
Im Falle eines Nicht-Antritts oder einer Stornierung:
Wenn Sie Ihre Buchung mehr als 7 Tage vor Ankunft stornieren und eine Rückerstattung der Anzahlung wünschen, bitten wir Sie, uns dies per E-Mail mitzuteilen. Aufgrund der Funktionsweise unseres Systems werden Stornierungen nicht automatisch angezeigt, und wir benötigen Ihre Nachricht, um die Rückerstattung zu veranlassen.
Im Falle einer Rückerstattung der Anzahlung per Überweisung, werden 1,90€ für anfallende Unkosten berechnet.
4. Ein kostenfreier Rücktritt ist generell möglich, wenn nachweislich der Hüttenzustieg bzw. die Anreise zum Ausgangsort aufgrund höherer Gewalt (z.B. Murenabgang) nicht möglich ist.
DieHüttenpächter sind bei einem Rücktritt umgehend zu informieren!
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Dauerregen oder Schneefall sind kein Grund unsere Hütte über Musau nicht zu erreichen. -
5. Alle Entscheidungen betreffend Touren, Routen, Wetter-und Lawinensituation etc. liegen in der Verantwortung des Gastes. Die Haftung seitens der Hüttenverantwortlichen für Schäden
jeglicher Art ist ausgeschlossen.
Ganz wichtig:
Wenn ihr erkrankt und den Urlaub deshalb nicht antreten könnt, ist das euer eigenes Risiko und unsere allgemeinen Stornobedingungen greifen. Hier gilt bei Corona schlicht dieselbe Regelung wie bei jeder anderen Erkrankung auch.

